Die Richtlinie zur neuen europäischen Urheberrechtsreform wurde am 26.03.2019 ohne Änderungsvorschläge verabschiedet und ist damit nun auf den Weg zu nationalem Recht. Dafür haben die Mitgliedsstaaten nun 2 Jahre Zeit. (Außer der EU-Rat kippt in allerletzter Sekunde diese Reform, was aber sehr unwahrscheinlich ist.)
Je nach Auslegung der Richtlinie sollten wir uns vielleicht schon mal mit DJ-Sets eindecken. Denn wer weiß, ob wir in naher Zukunft nicht doch wieder gebrannte CDs, USB-Stricks und Festplatten voll mit DJ-Sets tauschen. Denn die Plattformen wie Soundloud, Mixcloud oder Hearthis.at könnten sich aufgrund fehlender Lizenzen, Uploadfiltern und anderen dadurch entstehenden Begleiterscheinungen, sehr zum Negativen verändern.
Warum könnte dies so passieren?
Das größte Problem in der Richtlinie sind nicht all die Werke (Tracks, Songs), die bekannt sind und man Lizenzieren kann. Nein, es sind eben all jene für die es keine, noch keine, oder gar keine Lizenzen geben kann.
Da nach der Richtlinie die Plattformen in Zukunft für Verstöße gegen Urheberrechte haftbar gemacht werden können, werden sich die Plattformen dagegen mit allen Mitteln schützen, um eine Armee aus anwaltlichen Schreiben und teure Abmahnungen zu verhindern. Daher werden Uploadfilter installiert werden müssen, bzw. werden bestehende Technologien weiter in Ihrer Tätigkeit ausgebaut und verschärft. Denn ja, Filtersysteme arbeiten bereits auf den Plattformen.
Am Ende werden somit wohl alle Uploads herausgefiltert für die keine Lizenzen vorliegen oder es gar keine Lizenzen geben kann.
Kollateralschäden vorprogrammiert!
Damit dürfte das Ende bzw. starke Einschränkungen von DJ-Sets und auch andere Tracks und Musikstücken, auf diesen Plattformen eigentlich fasst sicher sein. Denn oft entstehen beim Mixen neue Kreationen, die ein Uploadfilter gar nicht kennen kann, da diese in Ihrer Machart einzigartig sind. Dazu würde jeder private selber kreierte Track, eigene Remixe aus legalen Vorlagen und Demotracks die so neu sind, dass sie erst wesentlich später bei Veröffentlichung lizenziert werden können, einfach weggefiltert.
Zudem müssten die Plattformen das weltweite Repertoire an Musik lizenziert in der Datenbank vorliegen haben, um auch wirklich jede eingekaufte Lizenz am Ende auch zulassen zu können. Aber dennoch würde wohl jeder unbekannte Soundschnipsel, als „eventuelle“ Urheberrechtsverletzung eingestuft werden, auch wenn es dafür gar keine Lizenz geben kann. Außerdem obliegt es immer noch der Plattform selbst, wie viel und bei wem am Ende lizenziert wird.
In der Praxis würde es bedeuten, das man in Zukunft seine DJ-Sets, die man online Stellen möchte, danach zusammenstellt, ob für die Tracks von der Plattform die Lizenz erworben wurde. Ein größer Einschränkung kann man sich als DJ gar nicht vorstellen, da man damit praktisch keinerlei künstlerische Freiheit mehr hat. Zumindest nicht, wenn man seinen Fans ein DJ-Set oder Podcast präsentieren möchte. Live-Mitschnitte aus Clubs dürfte damit zu einem Großteil verschwinden, da sich kein DJ über eine Lizenzierung auf einer Onlineplattform Gedanken macht, oder überhaupt machen möchte.
Dazu kommt, dass man als Hobbymusiker oder kleiner Künstler, ohne einen Anschluss an Labels oder Verwertungsgesellschaften, Probleme bekommen könnte überhaupt noch eigene Sachen online zustellen. Das alles sind natürlich bisher nur eventuelle Prognosen und Deutungen der Zukunft, die aber nun mal aufgrund der schwammige Auslegung in der Urheberrichtlinie, eines der Zukunftsszenarien in den kommenden Jahren sein könnte. Die Proteste und Kritik gegen diese Form der Reform war und ist ja nicht aus der Luft gegriffen. An diesen Beispielen sehen wir, welche eventuellen Auswirkungen uns erwarten könnten.
Am Ende wird wohl so oder so die Vielfalt und künstlerische Freiheit im Netz leiden, wenn man sich an die Vorgaben der Urheberrichtlinie halten will. Aber wen wundert es, denn in Artikel 13 (bzw. 17 in der deutschen Fassung) steht ja auch nur etwas von Rechteinhabern, aber nicht von Künstlern.
Link: Die deutsche Version der Urheberrechtsreform inkl. Artikel 17 (13)
YouTube: Artikel 13 – Uploadfilter in langsam
Ein Kommentar
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