Am 17. August 2021 hat die hessische Landesregierung neue gelockerte Corona-Regeln veröffentlicht.
Die gute Nachricht ist: Clubs dürfen wieder öffnen.
Die schlechte Nachricht dabei: Die neuen Regeln entbehren jedem gesunden Menschenverstand und verhinder ein wirtschaftliches und für die Gäste attraktives Angebot.
Denn es darf kaum einer rein, weil es eine 5qm-Regel pro Gast gibt. Das ist Politik am äußersten Limit!
Nach vielen Monaten dürfen Clubs und Diskos in Hessen wieder ihre Innenräume öffnen. Die 3G-Regel gelte dort besonders strikt. Getestete benötigen einen PCR-Test. Ein Schnelltest reicht nicht aus. Es gilt eine Maskenpflicht. Pro Person müssen fünf Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Quelle: www.fnp.de
Es gab seit Beginn der Pandemie schon viele Corona-Maßnahmen, über die man auch streiten könnte. Doch mit dieser Regelung beweisen die Politker*innen, wie unfähig sie sind, das echte Leben zu be- und zu ergreifen. Ein Club ist kein Ort für Abstandsregeln, denn ein Club ist ein Ort der Begegnung. Das ist der eine Punkt.
Aber rechnet doch mal hoch, wie viele Gäste mit der 5qm-Regel in Euren Lieblingsclub dürften. Da wird man schnell feststellen, dass das Ergebnis weder, gut für die Clubs als wirtschaftliches Unternehmen, noch für die Gäste wäre, die auf einer minimal gefüllten Tanzfläche stehen würden. Da käme kein Lebensgefühl oder Partystimmung auf.
Und welche Eintritts- und Getränkepreise soll ein Club denn dann erheben, um den Abend finanziell nicht zum Desaster werden zu lassen? Ob die Gäste diese dann auch bereit wären zu Zahlen, darf auch stark angezweifelt werden! Wie man es auch dreht, es ergibt keinen Sinn.
Wir haben absolutes Unverständnis, für diese wirklich lebensfremde Regelung.
Quelle: www.fnp.de
Update 18.08:
Mittlerweile hat sich auch der Clubs am Main zur neuen Corona-Verordnung geäußert und wirft der Landesregierung „Etikettenschwindel“ vor.
Hessische Landesregierung betreibt Etikettenschwindel – Clubs und Diskotheken können nicht öffnen!
Bei der Vorstellung der ab dem 19.08.2021 geltenden neuen Corona-Regeln trat Wirtschaftsminister Al Wazir vor die Presse und verkündete sinngemäß, Clubs und Diskotheken würde es durch weitere Öffnungsschritte ermöglicht, nun auch in den Innenbereichen Veranstaltungen durchzuführen. In der Realität folgen darauf jedoch weitere Bestimmungen, die erneut nur für Clubs und Diskotheken gelten, und welche die sogenannten „Öffnungsschritte“ in der Praxis unmöglich machen.
Denn obwohl der Einlass nur für Geimpfte, Genese oder mit einem negativen PCR-Test möglich ist, schreibt die Verordnung in den Innenbereichen eine Maskenpflicht vor und begrenzt die Zugangskapazitäten auf eine Person pro 5 m². Niemand, nicht einmal Al Wazir kann der absurden Vorstellung unterliegen, dass unter diesen Bedingungen Clubveranstaltungen durchführbar sind. Daher betreibt die Landesregierung an dieser Stelle Etikettenschwindel, indem sie „Öffnungen“ suggeriert, aber mit Gängelungen den Betrieb unterbindet. Wieder einmal sind nur Clubs und Diskotheken von diesen Maßnahmen betroffen, Veranstaltungen dort sind politisch nicht gewollt.
Leider fällt diesem Unwillen auch ein großer Bevölkerungsanteil zum Opfer, der sich mittels einer Impfung immunisiert hat, und der in den Landesverordnungen keine Berücksichtigung findet. Es gibt für Genehmigungsbehörden und Clubbetreiber:innen keinerlei Handlungsspielraum, zum Beispiel Veranstaltungen mit Konzepten für Geimpfte und Genese durchzuführen. Die aktuelle Verordnung spiegelt in keinster Weise die Realität wider, in der eine steigende Impfquote zu verzeichnen ist, und in der zwischenzeitlich jede:r ein Impfangebot erhalten hat. Juristisch wie politisch handelt die Landesregierung extrem fragwürdig, indem sie dies außer Acht lässt. Auch das starre Festhalten an den Inzidenzwerten aus der ersten Phase der Pandemie, ohne weitere Indikatoren zur Bewertung der aktuellen Lage heranzuziehen, ignoriert die positiven Entwicklungen der letzten Monate.
Dabei gibt es durchaus Beispiele für Verordnungen, die den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen. In Baden-Württemberg beispielweise kann unter Vollauslastung und ohne Abstand wieder Clubkultur angeboten werden. Für Geimpfte und Genese ist der Clubbesuch jederzeit möglich, Ungeimpfte müssen einen negativen PCR-Test vorweisen. Baden-Württemberg macht damit vor, wie Freiheitsrechte und Pandemieschutz vereint werden können. Auch der Ansatz durch eine positive Kommunikation im Umfeld von Clubveranstaltungen die Impfbereitschaft bei jüngeren Menschen zu erhöhen ist begrüßenswert. Warum sich die hessische Landesregierung nicht für die Vorgänge in einem Bundesland interessiert, in dem die gleichen Parteien regieren, ist unerklärbar.
Die aktuelle Ausgestaltung der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung ist für die Clubs und Diskotheken in Hessen nicht hinnehmbar und wird einer juristisch Prüfung standhalten müssen.
„Unser ganzer Betrieb ist auf die gültige Gaststättenbauverordnung nach § 23 Abs. 1 ausgelegt – das sind 0,5 Personen pro Quadratmeter. Mit der jetzigen Regelung, eine Person auf 5 m² können wir Veranstaltungen niemals wirtschaftlich umsetzen. Das ist schlicht unmöglich. Als Beispiel: Bei 300 Quadratmeter Veranstaltungsfläche können wir mit bis zu 600 Gästen rechnen. Wie soll denn der Betrieb mit nur 60 Personen laufen, die dann auch noch mit Maske tanzen müssen? Die Politik muss dringend mit uns sprechen, damit wir diesen Unsinn klären können“, fordert Matthias Morgenstern, Betreiber des Tanzhaus West in Frankfurt und Vorsitzender von Clubs am MainQuelle: Facebook / Mail