Es passieren doch noch Wunder. Denn heute kam überraschend die Meldung, dass die Loveparade-Katastrophe in Duisburg von 2010 nun doch in einem Strafprozess aufgearbeitet wird.
Sieben Jahre nach der Duisburger Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten soll die Schuldfrage der Tragödie doch noch in einem Strafprozess aufgearbeitet werden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat entschieden, die Anklage gegen alle zehn Angeklagten zuzulassen. Ein OLG-Senat kassierte damit einen Beschluss des Landgerichts Duisburg. Dieses hatte vor einem Jahr die Anklagen gegen insgesamt zehn Beschuldigte noch zurückgewiesen. Bei dem Technofestival war es an einer Engstelle zu einem Gedränge gekommen. 21 Menschen starben, mindestens 652 wurden verletzt.
via dpa
Das sind in der Tat erst mal gute Nachrichten, da das Oberlandesgericht eine Verurteilung der Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung im Gegensatz zum Landgericht für hinreichend wahrscheinlich hält. Das Landgericht hatte die Anklage gegen zehn Beschuldigte mangels Erfolgsaussichten zunächst nicht zur Verhandlung zugelassen. Dagegen hatten die Staatsanwaltschaft und verschiedene Nebenkläger Beschwerde eingelegt.
Damals erstellte die Mutter, eines bei der Katastrophe ums Leben gekommen jungen Mannes, eine Online-Petition mit der Bitte um Untersützung.
„Bitte helfen Sie mir, an die Düsseldorfer Richter zu appellieren, den sinnlosen Tod meinen Sohnes und der anderen Betroffenen in einem Strafverfahren aufzuklären.“
Die Online-Petition auf change.org konnte insgesamt 367.071 Unterstützer gewinnen.
Interessant sind auch die Ansichten des Düsseldorfer Oberlandesgericht zum Gutachten des Sachverständigen Keith Still. So sei es entgegen der Annahme des Landgerichts in der Hauptverhandlung sehr wohl verwertbar.
Von einer Befangenheit und Voreingenommenheit des Gutachters sei nicht auszugehen. Auch sieht der Senat keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Einflussnahme auf den Sachverständigen. Die vom Landgericht kritisierten angeblichen Mängel des Gutachtens, sehe das Oberlandesgericht in entscheidenden Punkten nicht.
Quelle: focus.de