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Loveparade-Prozess – Einstellung des Prozess gegen die meisten Angeklagten

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By Grille on 7. Februar 2019 News

Acht eineinhalb Jahre ist es jetzt her, dass bei der Loveparade-Katastrophe in Duisburg  21 Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 verletzt wurden. Im Dezember 2017 hatte der Prozess begonnen. Den Angeklagten waren unter anderem fahrlässige Tötung und schwere Planungsfehler vorgeworfen worden.

Bis dahin mahlten die Mühlen der Justiz jedoch  verdammt langsam und es kam in all den Jahren immer wieder zu Wendungen, welche einem mit Kopfschütteln zurückgelassen hatten. Seit acht eineinhalb Jahre hoffen die Angehörigen der 21 Toten auf einen Abschluss und das die Verantwortlichen hinter den Entscheidungen, welche zu dieser Katastrophe geführt hatten, zur Rechenschaft gezogen werden.  Im Juli 2020 würde die Verjährung eintreten.

Nun hat auch noch das Duisburger Landgericht das Strafverfahren gegen sieben von zehn Angeklagten eingestellt. Das bedeutet, dass für diese 7 Personen, sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg sowie ein Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters Lopavent, der Prozess ohne Strafen und Auflagen zu Ende geht. Die drei übrigen Angeklagten von Lopavent sollten eine Geldauflage in Höhe von etwa 10 000 Euro zahlen. Doch die Drei hatten dies abgelehnt und somit kam es zu keiner Einstellung des Verfahrens. Es geht somit weiter im Prozess.

Entwickelt hatte sich dies alles, da das Gericht Mitte Januar 2019 die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen hatte. „Die individuelle Schuld der Angeklagten sei gering oder allenfalls als mittelschwer anzusehen. Neben Planungsfehlern sehe man ein kollektives Versagen vieler Personen am Veranstaltungstag als mitverantwortlich für das Unglück.“ 

Dieses Vorgehen wurde von mehren Nebenklage-Anwälten vorab kritisiert. So argumentieren Sie, dass nach wie vor ein öffentliches Interesse an einer Aufklärung besteht.

Als einen Grund für ihre Zustimmung zur Einstellung hatte die Staatsanwaltschaft den Umstand genannt, dass am 28. Juli 2020 die Verjährung eintritt. Das nach dem Gesetz für ein Urteil erforderliche Beweisprogramm könne bis dahin auch bei größter Anstrengung nicht absolviert werden.

So müssten die meisten der im zentralen Sachverständigengutachten genannten 575 Zeugen noch vernommen werden. In den vergangenen 14 Monaten hat das Gericht 59 Zeugen und 8 Sachverständige vernommen.

Quelle: Focus
Link: Kommentar von Grille

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Über den Autor: Er ist der kreative Kopf hinter der Frankfurter Toxic Family und ist als Künstler und Veranstalter seit Jahren im Rhein-Main-Gebiet aktiv. Hier auf toxicfamily.de schreibt und berichtet er vor allem über seine Leidenschaft zur elektronischen Musik und der Club- und Event-Szene. Einmal in der Woche meldet er sich im Newsletter der Toxic Family, auch schon mal etwas persönlicher zu Wort.

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