Am 27. April 2011 starb der junge Brite John Lee Heath einen gewaltsamen Tod, durch die Attacken mehrere Türsteher des ehemaligen U60311. Im September 2012 wurde nach einem zähen Prozess von 5 Monaten Urteile gesprochen. Das Frankfurter Landgericht hatte damals zwei der angeklagten Türsteher wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu Haftstrafen zwischen fünf und zehneinhalb Jahren verurteilt. Ein damals 20 Jahre alter Disco-Angestellter erhielt aus dem gleichen Grund eine Jugendstrafe von fünf Jahren. Der vierte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Ende 2013 wurden die Urteile allerdings vom Bundesgerichtshof (BGH) wieder einkassiert. Damals hieß es: „Die Beweiserwägungen, mit denen das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen hat, halten rechtlicher Überprüfung nicht stand.“
Darauf wurde ein komplett neuer Prozess angeordnet, bei dem auch alle Zeugen zum wiederholten Male aussagen mussten. Seit März 2014 lief der neue Prozess. Nun sind die neuen Urteile gesprochen wurden.
Das Landgericht sprach am Montag den 7.7.2014 die neuen Strafen wegen Körperverletzung mit Todesfolge aus. So verhängte es 7 Jahre und 9 Monate, beim ersten Prozess waren es 10,5 Jahren, sowie 6 statt 9 Jahren für die beiden Hauptangeklagten. 4 Wochen Dauerarrest statt 5 Jahren Jugendhaft gab es wegen Beihilfe für den Disco-Angestellten. Die sind allerdings bereits durch die Untersuchungs-Haft verbüßt wurden.
Bei den Angehörigen von John Lee Heath dürfte dies für Unverständnis sorgen und auch in den sozialen Netzwerken ist man empört. Dennoch ist dieses Urteil nun auch ein Abschluss nach einer sehr langen Zeit.
Link: Die Ära U60311 – Ein persönliches Resümee
Link: Chronologie zum Vorfall Ostermontag U60311