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Love-Parade-Katastrophe 2010 – Gericht lehnt Prozess ab

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By Grille on 5. April 2016 News

loveparade-trauer-logo[1]Die Entscheidung des Landgericht Duisburg, die Anklage im Strafverfahren um die Loveparade-Katastrophe nicht zugelassen, liest sich wie ein schlechter Scherz.

In einem Beschluss vom 30. März geht hervor, dass die Anklage gegen Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters nicht zur Hauptverhandlung zugelassen werden.

Auf Spiegel-Online heißt es:

Die 5. Große Strafkammer unter Vorsitz des Richters Joachim Schwartz habe keinen hinreichenden Tatverdacht erkannt, heißt es in dem 460 Seiten umfassenden Beschluss. So taten sich die Richter vor allem mit dem Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still schwer, das ein zentrales Beweismittel der Staatsanwaltschaft sein sollte.

Es fällt mir wirklich schwer bei diesem Sachverhalt die Fassung zu bewahren. Da wird seit 2010 rum gemacht, keiner will verantwortlich sein und vieles was in diesem Zusammenhang passiert ist, war an Schmierenkomödie nicht zu überbieten.

Das bei den offensichtlichen Fehlern bei diesem Event, was am Ende 21 Menschenleben kostete, nun niemand verantwortlich gemacht werden soll, dies ist ein mehr als schlechter Witz.

21 Menschen starben, 652 wurden verletzt, weil die Stadt Duisburg sich unbedingt profilieren wollte und auch der Veranstalter unfähig war das Gefahrenpotenzial zu erkennen, ob wohl mehr als offensichtlich, wo es die Brennpunkte in der Hinsicht gab.

Der Düsseldorfer Anwalt Julius Reiter bezeichnet die neue Sachlage als „Justizskandal“. Nach seiner Auffassung sollten die insgesamt zehn angeklagten Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters zur Rechenschaft gezogen werden.

„Die wussten genau, was sie tun“, sagte Reiter. Die Entscheidung, gar nicht erst vor Gericht den Ursachen auf den Grund zu gehen, sei empörend: „Man muss die Leute im Zweifel dann eben freisprechen, aber man muss es doch zumindest versuchen!“ Reiter sprach von einer „Bankrotterklärung der Justiz“.

Mit einer sofortigen Beschwerde wollen nun Staatsanwaltschaft und Nebenkläger gegen den sogenannten Nichteröffnungsbeschluss vorgehen. Wenn dieser allerdings vom Beschwerdesenat abgelehnt würde, dann gebe es keinem weiteren Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung. Dann könne man nur aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel erneut Anklage erheben.

Quelle: www.spiegel.de
Link: Duisburg: Gericht lehnt Prozess um Love-Parade-Katastrophe ab

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Über den Autor: Er ist der kreative Kopf hinter der Frankfurter Toxic Family und ist als Künstler und Veranstalter seit Jahren im Rhein-Main-Gebiet aktiv. Hier auf toxicfamily.de schreibt und berichtet er vor allem über seine Leidenschaft zur elektronischen Musik und der Club- und Event-Szene. Einmal in der Woche meldet er sich im Newsletter der Toxic Family, auch schon mal etwas persönlicher zu Wort.

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