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Home»Übersicht»DJing & Produzieren»Grundsatzurteil: Kraftwerk vs Moses Pelham – Sampling kann ok sein
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Grundsatzurteil: Kraftwerk vs Moses Pelham – Sampling kann ok sein

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By Grille on 1. August 2019 DJing & Produzieren, News, Techstuff

Samplen oder auch Musiksampling, also etwas in Auszügen aus einem fremden Stück nehmen und es für eine neue Komposition nutzen, dies war sowohl für Hip Hop, wie auch in den Anfängen von Techno ein essenzieller Bestandteil. Ohne Sampling hätte es Hip Hop nie in seiner Form gegeben. Und auch in der elektronischen Musik sind Tracks von The Prodigy (siehe Videobeispiele) ein Beispiel dafür, wie man aus etwas schon bestehenden etwas Neues kreiert.

Doch das Nutzen von Samples, aus anderen Tracks und Songs, ist nicht ohne und hat in der Vergangenheit schon viele Rechtsstreitigkeiten nach sich gezogen. Denn ohne Einwilligung des Urhebers kann die Nutzung von Samples gegen das Urheberrecht verstoßen. Doch wie die Vergangenheit gezeigt hat (Beasty Boys 2004), ist dies nicht immer gegeben und auch ein neues Urteil des Europäische Gerichtshof bringt frischen Wind in die Sache.

20 Jahre Unklarheit

Seit mittlerweile 20 Jahre gibt es einen andauernden Rechtsstreit zwischen den Techno-Pionieren von Kraftwerk und Hip-Hop-Produzenten Moses Pelham. 1997 hatte dieser eine Sequenz aus dem Kraftwerk Track „Metall auf Metall“ verwendet. Als Loop und in unveränderter Form nutzte er dies bei dem Track „Nur mir“ von Sabrina Setlur.

Pelham sagte, er habe bei der Suche nach einem kalten Kontrast zu Setlurs Gesang, diese Stück in seinem Tonarchiv gefunden – und nicht mal gewusst, wie das Original hieß. In dem Setlurs Stück wird es überlagert von E-Gitarren und Hip-Hop-Beats.

www.youtube.com/watch?v=_KQLxP-UX_Y

Die Kraftwerk-Musiker Ralf Hütter und Florian Schneider-Esleben fanden dies allerdings gar nicht lustig und wahren der Meinung, dass durch das Sample ihre Rechte verletzt wurden. Sie verklagten daraufhin den Hip Hop-Produzenten auf Unterlassung, Schadensersatz und Herausgabe der Tonträger – um sie zu vernichten.

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) war Kraftwerk zunächst erfolgreich. Doch 2016 hob das Bundesverfassungsgericht das Urteil auf. Es verwies auf das Gut der Kunstfreiheit. Der Fall ging zurück an den BGH und dieser legten ihn dem Europäische Gerichtshof zur Einschätzung vor.

Sampling für neues Werk erlaubt

Und jetzt wird es interessant. Denn der EuGH befand einerseits, dass Sampling auch eines sehr kurzen Fragments grundsätzlich in das „ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers fällt“. Daher ist es dem Hersteller auch gestattet, die Vervielfältigung ganz oder teilweise zu erlauben – oder eben zu verbieten.

Im Klartext: das Samplen ohne die Einwilligung des Labels oder Künstlers kann zu Problemen führen und sollte daher rechtlich geklärt sein.

Doch nun kommt das Aber. Denn der EuGH sieht keinen Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn ein Nutzer „in Ausübung seiner Kunstfreiheit“ ein Fragment entnimmt, um es „in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form“ in ein neues Werk einzufügen. So wie eben auch im Falle von Pelhams Stück „Nur mir“. So sieht der EuGH in dem Song keine Kopie, denn es würden nur Musikfragmente in geänderter Form übernommen, um ein „neues und davon unabhängiges Werk zu schaffen“. Somit ist, wie in diesem Fall auch keine Zustimmung des Tonträgerherstellers nötig.

Im Klartext: Wird ein Sample aus einem anderen Stück genutzt, dieses aber so eingesetzt, dass es nicht mehr im Kontext des Originals wiederzuerkennen ist und damit ein neues Kunstwerk erschaffen wird, dann ist die Nutzung auch ohne Einwilligung des Labels oder Künstlers OK.

Doch diese Einschätzung des EuGH ist kein Freifahrtschein für wildes Sampling. Zumindest in diesem Fall muss nun noch der BGH schlussendlich entscheiden und dabei die Entscheidung des EuGH berücksichtigen.

Doch für Moses Palham sieht es unter diesen Umständen gut aus und am Ende könnte er als Gewinner aus dem jahrelangen Rechtsstreit hervorgehen. Doch auch für die Zukunft bleibt das Nutzen von Samples aus anderen Stücken keine eindeutige Sache. Denn am Ende müssten Gerichte entscheiden, ob die Nutzung eines Samples der Entscheidung des EuGH zuzuordnen ist, oder nicht?

In jedem Fall bleibt wohl auch weiterhin der sicherste Weg, wenn man als Produzent die Rechte für Samples einholt, um später nicht in Rechtsstreitigkeiten zu geraten.

Link: Grundsatzurteil zu Moses Pelham vs. Kraftwerk
YouTube-Direktlink: Kraftwerk – Metall auf Metall (1977)
YouTube-Direktlink: Making of „The Prodigy – Smack My Bitch Up“ in Ableton by Jim Pavloff
YouTube-Direktlink: Making of „The Prodigy – Voodoo People“ in Ableton by Jim Pavloff

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Über den Autor: Er ist der kreative Kopf hinter der Frankfurter Toxic Family und ist als Künstler und Veranstalter seit Jahren im Rhein-Main-Gebiet aktiv. Hier auf toxicfamily.de schreibt und berichtet er vor allem über seine Leidenschaft zur elektronischen Musik und der Club- und Event-Szene. Einmal in der Woche meldet er sich im Newsletter der Toxic Family, auch schon mal etwas persönlicher zu Wort.

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