Als Teil der „Digital-Agenda für Europa“ und der „Europa 2020 Strategie“ führte die Europäische Kommission am 10. April 2016 die Richtlinie für kollektive Rechteverwertung (CRM) ein. Vor 2 Jahren wurde dieses Gesetz verabschiedet und nun tritt es in alle 28 EU-Mitgliedsstaaten in Kraft.
Diese CRM-Richtlinie soll dafür da sein, dass Lizenzzahlungen richtig und auch zeitnah ausgezahlt werden. Zudem soll auch die Transparenz der verschiedenen europäischen Verwertungsgesellschaften und somit auch der GEMA erhöht werden.
Die Richtlinie fordert von den Verwertungsgesellschaften, ihre Mitglieder in Entscheidungsprozesse unter anderem über die Verteilung der Lizenzeinnahmen mit einzubeziehen. Rechteinhaber wie Musiker oder Komponisten werden nun eine Verwertungsgesellschaft im Land ihrer Wahl mit der treuhänderischen Verwaltung ihrer Rechte beauftragen können, unabhängig davon, wo in Europa sie gemeldet sind.
Das klingt wirklich interessant, denn nun ist man in Deutschland als Künstler nicht mehr an die GEMA gebunden, sondern kann sich für eine der anderen Verwertungsgesellschaften entscheiden. Zudem setzt man der GEMA auch die Pistole auf die Brust. Denn bisher war man als Mitglied der GEMA nicht in den Entscheidungsprozess über die Verteilung der Lizenzeinnahmen beteiligt. Dies passierte mit einem komplizierten Verteilungsschlüsseln, der schon seit Jahren in der Kritik steht. Eventuell wird dies nun mit der neuen Richtlinie aufgeweicht. Zeit wird es.
Quelle: www.musikmarkt.de