Bei der GEMA geht es zur Zeit auf und ab. Vor Kurzem erst einigte man sich mit YouTube, was als großer Sieg gesehen wurde. Doch nun kommt ein herber Schlag für die GEMA. So herb, dass Rechtsanwalt Dr. Günter Poll sogar der Meinung ist, dass dies die »schwerste Niederlage der GEMA in ihrer Geschichte« sei, die ihre Existenz in der bisherigen Form in Frage stellen könnte. Doch was genau ist passiert?
Das Berliner Kammergericht hat festgestellt, dass die GEMA aus den Vergütungen für Musiker nicht einfach zwischen 33,33 und 40 Prozent für die Musikverlage abziehen darf. Geklagt hatte der Musiker und Ex-Piratenpolitiker Bruno Gert Kramm, finanziert von der Piratenpartei. Wie Anwalt Markus Kompa bei Heise schreibt, hatte die GEMA vor Gericht versucht, »ihr Konstrukt durch Auslegungen und Umdeutungen zu retten. Sie beschworen die Privatautonomie und angebliche Widerspruchs- oder Kündigungsmöglichkeiten. Die Richter vermochten jedoch nicht so recht einzusehen, warum sie in Verlegerverträge etwas ‚hineingeheimsen‘ sollten, was da nicht drinstehe.«
Stattdessen orientierten sich die Richter am … Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen VG Wort. Das bedeutet auch, dass die Musikverlage wohl wie die Printverlage nun für einige Jahre zu Unrecht erhaltene Gelder zurückzahlen müssen. Die GEMA muss den Klägern Auskunft über die an Verlage ausgeschütteten Anteile seit 2010 erteilen.
via gamestar.de, heise.de
Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wird es das, dann dürfte es sehr interessant werden. Denn dann kann die GEMA nicht so weitermachen wie bisher, sonder muss sich den neuen Gegebenheiten anpassen und zwar nicht zu knapp. Denn bisher waren Verleger in den Gremien der GEMA und hatten maßgeblichen Einfluss auf die GEMA-Statuten (Satzung und Verteilungsplan) sowie eine Sperrminorität, die sie vor ihnen nicht genehmen Änderungen schützt. Mit diesen Privilegien waren die Verleger innerhalb der GEMA verdammt mächtig und konnte vor allem sehr zu eignen Gunsten agieren.
Das Urteil wurde, wie nicht anders zu erwarten, von der GEMA als »falsch« bezeichnet. Mal schauen, was aus dieser Sache wird und welche Folgen daraus entstehen.