Das Landgericht Bremen hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden: Eventim darf keine pauschale Gebühr für Tickets zum Selbstausdrucken erheben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber wenn es dies wird, dann könnten Kunden, die noch Ihre Belege haben Gebühren zurückfordern.
Eventim hatte von Kunden eine Servicegebühr in Höhe von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken verlangt. Diese Klausel erklärten die Richter aber nun für unzulässig.
Quelle: berliner-zeitung.de
Auch beim postalischen Versand gab es vom Landgericht Bremen eine klare Ansage.
Zugleich stutzen die Bremer Richter die Kosten für postalischen Versand zurecht. Auch hier folgte das Landgericht der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW. Per Klausel hatte sich der Branchenführer satte 29,90 Euro Versandkosten genehmigt: für eine einfache innerdeutsche Postzustellung inklusive Bearbeitungsgebühr. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für den Versand dürfe der Anbieter jedoch nicht verlangen, da er vertraglich zum Verschicken der Tickets verpflichtet sei, heißt es im Urteil.
Eventim hatte im Rahmen des Vorverkaufs für die AC/DC-Welttournee 2015 etliche Fans verärgert, die im Rahmen des Bestellvorgangs ausschließlich den „Premiumversand“ wählen konnten. Premium daran war aber nur der Preis. Bei einem rechtskräftigen Urteil könnten die Kunden auch die 29,90 Euro zurück verlangen.
Quelle: verbraucherzentrale.nrw
Sollte das Urteil rechtskräftig gesprochen werden, dann könnte dies eventuell auch Auswirkungen auf andere Online-Anbieter von Tickets haben. Wir behalten den Vorgang im Auge, denn neben Konzerten oder Festivals gibt es auch immer mehr Clubs, die Ticktes im Vorverkauf für bestimmte Events anbieten.