Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Denn heute hat sich, nach einem fasst 10 Jahre langen Rechtsstreit und viel Nervenaufwand beim User, Youtube und die GEMA über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte geeinigt.
Halleluja!!!
Endlich sind Einblendungen wie „Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Rechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden“ vorbei. Seit 7 Jahren nervt uns diese verhasste Meldung und jeder hat sie sicher schon einmal auf dem Schirm gehabt.
Vor allem Musikvideos oder Videos die Musik enthielten, die bei der GEMA eingetragen war, konnte in jedem anderen Land abgerufen werden. Nur in good old Germany wurden die verhassten Sperrtafel eingeblendet.
Warum? Nun ja Youtube konnte sich einfach nicht mit dem deutschen Rechteverwerter GEMA über die finanziellen Rahmenbedingungen der Musikverwertung einigen. Was halt die GEMA pro View, eines Ihrer gelisteten Musiktitel bekommt, um es an die Künstler, per hochkomplizierten Verteilungsschlüssel, weiterzuleiten.
Aber nun können auch Komponisten, Autoren und Musikverleger, die Mitglied bei der GEMA sind, ihre Musik auf YouTube in Deutschland, Österreich und der Schweiz monetarisieren und mit Hilfe von Werbung zusätzliche Einnahmen generieren.
Finanzielle Details zur Einigung gab es leider nicht. Aber die GEMA äußerte, dass der jetzige Vertrag mit YouTube nicht nur für die Zukunft gelte. Auch die vertragslosen Jahre seit 2009 seien berücksichtigt. Zusätzlich deckt der Lizenzvertrag auch den Werbefreien Abodienst YouTube Red ab, bei dem der Deutschlandstart aber noch aussteht.
via heise.de
Update: Aus einer internen E-Mail an die GEMA-Mitglieder vom Dienstagmorgen heißt es zum Deal: „Der Vertrag umfasst eine prozentuale Beteiligung sowohl an den Werbeerlösen, als auch an den zukünftigen Abonnementerlösen, die YouTube mit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke erwirtschaftet.“ Für den Zeitraum ab 2009 sei zudem eine Art Abschlagszahlung (Setup-Fee) vereinbart worden. Die erzielten Erträge werden „gemäß dem Verteilungsplan der Gema an die Mitglieder verteilt“.
quelle zeit.de via frazy.tv